Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bootswerft Krähenbühl GmbH
Inseli 6, 6415 Arth
Werkstatt: Bernerhöhe Süd 1, 6410 Goldau1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Bootswerft Krähenbühl GmbH und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten insbesondere für Reparaturen, Service- und Unterhaltsarbeiten, Umbauten, technische Installationen, Boots- und Wohnwagenausbauten, Polyester- und GFK-Arbeiten, Metallarbeiten, Spezialanfertigungen, Arbeiten an Chilbibahnen und Schaustellerfahrzeugen sowie für Lager-, Abstell- und Bootsplätze.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Bootswerft Krähenbühl GmbH schriftlich bestätigt wurden.
2. Offerten und Auftragserteilung
Offerten der Bootswerft Krähenbühl GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Eine Offerte basiert auf dem zum Zeitpunkt der Besichtigung oder Anfrage erkennbaren Zustand sowie auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.
Der Auftrag gilt als erteilt, sobald die Offerte schriftlich, per E-Mail oder in anderer nachvollziehbarer Form bestätigt wurde oder die Ausführung der Arbeiten im Einverständnis mit dem Kunden begonnen hat.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können zusätzliche Kosten verursachen.
3. Kostenschätzungen und unvorhersehbare Mehraufwände
Bei Reparatur-, Umbau- und Restaurationsarbeiten können während der Ausführung Schäden, Mängel oder technische Probleme sichtbar werden, die bei der ursprünglichen Besichtigung nicht erkennbar waren.
Solche zusätzlichen Arbeiten und Materialien werden separat verrechnet.
Bei wesentlichen Mehrkosten wird der Kunde nach Möglichkeit vor der Ausführung informiert und das weitere Vorgehen mit ihm abgesprochen.
Geringfügige notwendige Zusatzarbeiten, die für eine fachgerechte Ausführung, die Betriebssicherheit oder die Fertigstellung des vereinbarten Auftrags erforderlich sind, können ohne separate vorgängige Freigabe ausgeführt und verrechnet werden.
4. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF).
Massgebend sind die in der Offerte, Auftragsbestätigung, Preisliste oder individuellen Vereinbarung genannten Preise.
Zusätzliche Arbeiten, Materialien, Ersatzteile, Fremdleistungen, Transportkosten und sonstige Aufwendungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden zusätzlich verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen und Beanstandungen von Rechnungen
Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Beanstandungen zu einer Rechnung sind uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitzuteilen.
Die Beanstandung einer einzelnen Rechnungsposition berechtigt nicht dazu, unbestrittene Rechnungsbeträge zurückzubehalten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug. Die Bootswerft Krähenbühl GmbH ist berechtigt, Mahnkosten sowie einen gesetzlich zulässigen Verzugszins zu verrechnen.
Bei grösseren Aufträgen, Spezialanfertigungen oder umfangreichen Materialbestellungen kann eine Anzahlung oder Teilzahlung verlangt werden.
6. Termine und Lieferfristen
Angegebene Fertigstellungs-, Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Wissen geplant.
Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, verspäteter Ersatzteilbeschaffung, Witterungsverhältnissen, zusätzlichen nicht vorhersehbaren Arbeiten, höherer Gewalt oder anderen Umständen ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Bootswerft Krähenbühl GmbH können zu einer Verschiebung des Fertigstellungstermins führen.
Der Kunde wird bei wesentlichen Verzögerungen nach Möglichkeit informiert.
7. Vom Kunden bereitgestellte Teile und Materialien
Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile, Geräte, Komponenten oder Materialien werden auf Wunsch eingebaut oder verarbeitet, sofern dies technisch vertretbar ist.
Für die Qualität, Eignung, Kompatibilität, Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit von durch den Kunden bereitgestellten Teilen oder Materialien übernimmt die Bootswerft Krähenbühl GmbH keine Verantwortung.
Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund ungeeigneter oder fehlerhafter Kundenteile entsteht, wird nach Aufwand verrechnet.
8. Spezialanfertigungen und individuelle Umbauten
Individuell angefertigte Bauteile, Sonderkonstruktionen und kundenspezifische Umbauten werden entsprechend dem vereinbarten Auftrag hergestellt.
Bei handwerklich gefertigten Einzelstücken können geringfügige Abweichungen in Form, Oberfläche, Struktur, Farbe oder Ausführung auftreten, sofern dadurch die vereinbarte Funktion und übliche Qualität nicht beeinträchtigt werden.
Änderungswünsche nach Beginn der Fertigung können zusätzliche Kosten und Terminverschiebungen verursachen.
Bereits speziell für den Kunden angefertigte oder bestellte Teile können bei einer nachträglichen Auftragsänderung oder Stornierung verrechnet werden.
9. Abnahme und Übergabe
Nach Abschluss der Arbeiten wird das Fahrzeug, Boot, Bauteil oder die Anlage dem Kunden zur Abnahme bzw. Abholung bereitgestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten bei Übergabe oder innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.
Beanstandungen müssen möglichst genau beschrieben und, wenn sinnvoll, mit Fotos dokumentiert werden.
Die Bootswerft Krähenbühl GmbH erhält bei berechtigten Mängeln zunächst die Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung.
10. Gewährleistung
Für fachgerecht ausgeführte Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel, die verursacht wurden durch:
normalen Verschleiss,
unsachgemässe Bedienung oder Nutzung,
mangelnden Unterhalt,
nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte,
Unfall-, Sturm-, Frost-, Wasser- oder sonstige äussere Einwirkungen,
vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte oder ungeeignete Teile,
bereits vorhandene oder bei Auftragserteilung nicht erkennbare Vorschäden.
Für Ersatzteile, Geräte und Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers oder Lieferanten.
11. Haftung
Die Bootswerft Krähenbühl GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfälle, entgangenen Gewinn und Schäden aufgrund von Verzögerungen ausgeschlossen.
Für Gegenstände und persönliche Wertgegenstände, die sich während Reparatur-, Umbau-, Lager- oder Servicearbeiten im Boot, Wohnwagen, Anhänger oder Fahrzeug befinden, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Probefahrten, Tests und Funktionsprüfungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen eines Auftrags notwendige Probefahrten, Probeläufe, Funktionsprüfungen oder technische Tests durchgeführt werden dürfen.
Dies gilt insbesondere für Boote, Motoren, Anhänger, Wohnwagen, elektrische Anlagen, hydraulische Systeme und andere technische Einrichtungen.
13. Abstell-, Lager- und Bootsplätze
Die Zuteilung eines Abstell-, Lager- oder Bootsplatzes erfolgt nach Verfügbarkeit und gemäss individueller Vereinbarung bzw. Anmeldeformular.
Der zugewiesene Platz darf ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Boote, Anhänger, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände müssen sich in einem sicheren und ordnungsgemässen Zustand befinden.
Der Eigentümer ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines Bootes, Anhängers, Fahrzeugs oder sonstigen eingelagerten Gegenstands verantwortlich.
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Bootswerft Krähenbühl GmbH keine Haftung für Schäden infolge von Witterung, Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Tieren oder anderen Ereignissen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
14. Abholung nach Fertigstellung
Fertiggestellte Boote, Fahrzeuge, Wohnwagen, Anhänger, Bauteile oder sonstige Gegenstände sind nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb der vereinbarten beziehungsweise einer angemessenen Frist abzuholen.
Werden fertiggestellte Gegenstände trotz Aufforderung nicht abgeholt, kann die Bootswerft Krähenbühl GmbH nach vorgängiger Information angemessene Stand- oder Lagergebühren verrechnen.
15. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte
Gelieferte oder verbaute Waren bleiben, soweit rechtlich zulässig und entsprechend vereinbart, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bootswerft Krähenbühl GmbH.
Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Sicherungsrechte der Bootswerft Krähenbühl GmbH bleiben vorbehalten.
16. Fotos und Projektdokumentation
Die Bootswerft Krähenbühl GmbH kann ausgeführte Arbeiten zu Dokumentationszwecken fotografieren.
Eine Veröffentlichung von Bildern für Website, soziale Medien oder Werbezwecke erfolgt nur, sofern keine Personen, Kennzeichen, Namen oder andere eindeutig identifizierbare Kundendaten erkennbar sind beziehungsweise eine entsprechende Zustimmung vorliegt.
Der Kunde kann einer Veröffentlichung seiner Projekte jederzeit widersprechen.
17. Stornierung von Aufträgen
Wird ein bereits erteilter Auftrag durch den Kunden storniert, können bereits ausgeführte Arbeiten, bestellte Materialien, kundenspezifisch angefertigte Teile sowie weitere bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandene Aufwendungen verrechnet werden.
Nicht retournierbare oder speziell für den Kunden bestellte Materialien und Bauteile werden vollständig verrechnet.
18. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der Bootswerft Krähenbühl GmbH aufgeführt.
19. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Bootswerft Krähenbühl GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anzupassen.
Für einen Auftrag gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Bootswerft Krähenbühl GmbH.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Bootswerft Krähenbühl GmbH
Inseli 6
6415 ArthWerkstatt:
Bernerhöhe Süd 1
6410 GoldauTelefon: +41 79 367 51 70
E-Mail:bootswerftkraehenbuehl@outlook.chStand: September 2026